Neue Corona-Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus des Kreises Groß-Gerau

Wir möchten an dieser Stelle auf die neue Corona-Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus des Kreises Groß-Gerau (Stand: 20.08.2021) aufmerksam machen.

Ab dem 19.08.2021 gelten bis auf weiteres die sogenannten 3-G-Regeln, d.h. Zutritt zur Halle nur für Geimpfte, Genesene bzw. mit Negativtest (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie sich hier ansehen.

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